KÜBRA GENC
Frauenärztin

Schwangerenbetreuung

Schwangerschaftsvorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien

Die allgemeine Schwangerschaftsvorsorge erfolgt nach den Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen.

In der Schwangerschaft sind nach den Mutterschaftsrichtlinien bestimmte Untersuchungen in bestimmten Abständen vorgesehen.

Sollte es sich nicht um eine Risikoschwangerschaft handeln, wird zunächst alle vier Wochen kontrolliert.

Ab der 32. Schwangerschaftswoche werden die Untersuchungen und Kontrollen in zweiwöchigen Abständen durchgeführt.

Geburtshilflicher Ultraschall

Laut der gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinien hat eine Schwangere in Falle einer unauffällig verlaufenden Schwangerschaft Anspruch auf 3 Basis-Ultraschalluntersuchungen. Die erste Ultraschalluntersuchung findet zwischen der 9.-12. SSW statt, die zweite zwischen 19.-22. SSW und die dritte Ultraschalluntersuchung findet zwischen der 29.-32. SSW statt.

Jede weitere  Ultraschalluntersuchung gilt als zusätzliche Leistung und wird damit nicht von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Diese zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen oder jede weitere Spezialuntersuchung wie zum Beispiel 3D/4D-Ultrasschall sind daher nur als sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung auf Ihren Wunsch hin privatärztlich abzurechnen.

Dopplersonografie

Kontrolle der Blutflussgeschwindigkeit in der Nabelschnur, u. a. zur Diagnostik einer möglichen Unterversorgung des ungeborenen Kindes.

Toxoplasmose / Cytomegalie-Test

Die Erstinfektion mit dem Parasiten Toxoplasma gondii oder mit dem Cytomegalie-Virus kann für das ungeborene Kind unterschiedlich schwerwiegende Folgen haben.

Durch einen Antikörpertest im Blut kann nachgewiesen werden, ob ein Schutz vor einer Erstinfektion besteht.

Die Bestimmung der Antikörper im Blut ist eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) und nur bei begründetem Verdacht auf akute Infektion eine Kassenleistung.

B-Streptokokkentest

Bei einigen Frauen ist die Scheide mit so genannten B-Streptokokken (einer Bakterienart) besiedelt, ohne dass es hierdurch zu Gesundheitsproblemen kommt. 

Infiziert sich jedoch ein Baby unter der Geburt mit B-Streptokokken, kann dies zu einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Neugeborenen führen. 

Daher ist es sinnvoll, einige Zeit vor dem Entbindungstermin einen Abstrich auf B-Streptokokken zu machen, damit gegebenenfalls rechtzeitig eine Behandlung begonnen werden kann.

Glucosetoleranztest

Zur Feststellung eines Schwangerschaftsdiabetes wird im Rahmen der Mutterschatsvorsorge zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche ein Suchtest mit 50 g Glucose durchgeführt.

Dieser Test ist ein Teil der Mutterschaftsrichtlinien und damit eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.